Gesundheitskurse


Meine Gruppenkurse werden von den Krankenkassen als primärpräventive Maßnahmen im Rahmen der Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (multimodales Stressmanagement) und der Förderung von Entspannung (palliativ-regeneratives Stressmanagement) nach § 20 SGB V anerkannt.

 

Am Ende des Kurses und Ihrer 80%-igen Teilnahme daran, können Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse mit Bitte um Kostenbeteiligung vorlegen. Die Höhe der Rückerstattung, die Sie am besten vorher erfragen, variiert zwischen den jeweiligen Krankenkassen.

 

Sie beläuft sich meist auf 80% der Gesamtsumme. Überwiegend werden zwei Gesundheitskurse im Jahr bezuschusst.

Einige Krankenkassen bieten zusätzlich ein Bonussystem an, das genutzte Vorsorgeuntersuchungen, wie Check-up und Krebsvorsorge, belohnt. Der angesammelte Bonus kann unter anderem für Gesundheitskurse eingesetzt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. 

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an!

 

Ausführliche Inhalte der Kurse finden Sie auf den jeweiligen Seiten.


Als Kooperationspartnerin der AOK Niedersachsen akzeptiere ich den AOK-Gesundheitsgutschein. Bei Fragen dazu sprechen sie mich gerne an.